Platzordnung

Ankunft und Abreise

  • Öffnungszeiten der Anmeldung: 09:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr.
  • Bei Ankunft melden Sie sich bitte mit Ihrem Personalausweis/ Reisepass an.
  • Besucher von Gästen, wenn auch nur kurzfristig, sind anzumelden, müssen eine Tagespauschale von 3,00€ entrichten und Ihre Fahrzeuge auf den öffentlichen Parkplätzen der Gemeinde Hagnau parken.
  • Der Betreiber ist befugt, die Ausweispapiere eines jeden Campinggastes einzufordern und die erforderlichen Daten zur Registrierung aufzunehmen. Eine Weitergabe der Daten zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht, jedoch können Daten an Behörden weitergegeben werden. – beachten Sie unsere DSGVO.
  • Der Zutritt zum Campingplatz ist NUR nach ordnungsgemäßer Anmeldung gestattet.
  • Die Bezahlung des Stellplatzes muss bis spätestens 10:00 Uhr am Abreisetag erfolgen, der Preis wird gemäß der Preisliste im Aushang berechnet.
  • Der Stellplatz ist bis 11:00 Uhr in einem sauberen, guten Zustand zu verlassen.
  • Für Abreisen zwischen 11:00 – 15:00 Uhr verlangen wir eine Pauschale von.
    10/15€ (VS-NS/HS), ab 15:00 Uhr fallen die Gebühren für eine weitere Nacht an.

Abfallentsorgung – Mülltrennung

  • Entsorgungszeiten: 08:00 – 20:00 Uhr.
  • Jeder Campinggast trägt für die Beseitigung und Entsorgung seines Abfalls die persönliche Verantwortung und haftet auch dafür.
  • NUR der während des Campingaufenthalts anfallende Abfall ist in den Entsorgungsbehältnissen, im Recyclingbereich in der Platzmitte Richtung Hagnau, entsorgen. Die vorgegebene Mülltrennung ist strikt zu beachten.
  • Sperrmüll, Elektroschrott, Chemikalien, Batterien oder dergleichen dürfen nicht abgelagert werden. Wir behalten uns vor, verbotswidrig oder unsachgemäß abgelagerte Abfälle auf Kosten des Verursachers beseitigen zu lassen und zur Anzeige zu bringen.
  • Chemiehaltiges Abwasser, Chemietoiletten und dergleichen dürfen nur in den hierfür eingerichteten Entsorgungsstellen östlich und westlich am Ende des Sanitärgebäudes entsorgt werden.
  • Für die Entleerung des Grauwassers von Wohnmobilen und Wohnwagen steht die Entsorgungsstelle auf der Außenseite der Rezeption zur Verfügung, dort kann ebenfalls der Wassertank aufgefüllt werden.

Platzruhe / Lautstärke

  • Platzruhe ist täglich von 22:30 bis 7.30 Uhr. Während der Platzruhe sind laute und störende Aktivitäten zu unterlassen.
    • Kraftfahrzeugverkehr auf dem Campinggelände verboten
    • Musik, Radio- und Fernsehgeräte, CD- sowie MP3-Player oder ähnliche Geräte dürfen nur in Zeltlautstärke betrieben werden
  • Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Platzruhe kann zur Aufrechterhaltung der Ordnung durch das Verwaltungspersonal ein sofortiger Platzverweis erteilt werden.
  • Auch tagsüber ist generell Lärm zu vermeiden und Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen.
  • Notwendige Pflegemaßnahmen (Rasen, Hecken, Müllabholung,…) um einen ordnungsgemäßen Campingbetrieb zu gewährleisten, werden mit Ausnahme von dringenden, unaufschiebbaren Maßnahmen unter bestmöglicher Rücksichtnahme auf die Erholungsbelange der Campinggäste durchgeführt.
  • Platzpflege der Saisonplätze ist täglich von 09:00 – 12:00 Uhr und  15:00 – 20:00 Uhr erlaubt und nicht an Sonn- und Feiertagen.
  • Ein Rasenmäher kann an der Rezeption geliehen werden, ebenso Gerätschaften wie Rechen, Besen, Schaufel, usw.

Hunde und Tiere

  • Hunde sind unabhängig der Größe und Rasse an der Leine zu führen und zu halten, es besteht eine LEINENPFLICHT.
  • Tierhalter haben stets dafür Sorge zu tragen, dass andere Campinggäste nicht belästigt oder gefährdet werden.
  • Hunde müssen außerhalb und nicht am Strand des Campingplatzes ausgeführt werden. Für die Entfernung und Entsorgung der Notdurft ist der Tierbesitzer verpflichtet.
  • Das Fischen mittels Fanggeräten jeglicher Art ist im gesamten Seebereich des Campingplatzes verboten und bedarf abseits dieser Zone einer Bodensee Angelgenehmigung.

Sanitärgebäude

  • Das Sanitärgebäude und dessen Einrichtungen sind schonend und rücksichtsvoll zu behandeln.
  • Kinder unter 7 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson die Sanitäreinrichtungen benützen.
  • Im gesamten Sanitärgebäudebereich gilt Rauch-, Hunde- und Fahrradverbot.
  • Die Sanitäreinrichtungen dürfen NUR von Campinggästen und Besuchern des Restaurants benutzt werden.
  • Kurzfristige Sperrungen zur Durchführung notwendiger Reinigungs- bzw. Wartungsarbeiten können erfolgen.

Ordnung und Sauberkeit

  • Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des Campingplatzes.
  • Alle Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes sind schonend zu behandeln.
  • Das Abreißen oder Beschädigen von Ästen, Zweigen, und dergleichen von Bäumen, Hecken, und anderen Gehölzen oder Pflanzen ist verboten.
  • Das Überklettern des Umgrenzungszaunes des Campingplatzes ist verboten.

Platznutzung und Platzzuweisung

  • Der zugewiesene Standplatz ist während der gesamten Verweildauer beizubehalten. Platzwechsel sind nur nach Genehmigung zulässig
  • Fahrzeuge der Standplatznutzer sind auf dem angemieteten Standplatz abzustellen oder nach Rücksprache mit dem Personal zu parken.
  • Befüllte Gasflaschen sind unter Verschluss zu halten und feuersicher zu lagern.
  • Das Umgrenzen der Standplätze mittels Gräben, Einfriedungen, Seilen oder auf sonstige Weise ist nicht zulässig.
  • Spannleinen, Seile, Schnüre oder dergleichen dürfen nur dann angebracht werden, wenn über die gesamte Länge auch im belasteten Zustand eine Höhe von mindestens 2,00m über Boden eingehalten wird.
  • Nägel, Schrauben, Haken, Schlingen, Kabelbinder oder andere scharfkantige Gegenstände dürfen nicht angebracht werden.
  • In den Abflüssen der Wasserstellen darf nur Brauch- sowie Schmutzwasser entleert werden. Verboten ist die Entleerung von Chemietoiletten. Chemietoiletten dürfen nur in der hierfür eigens eingerichteten speziellen Entleerungsstelle am Sanitärgebäude unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt entsorgt werden.
  • Belegte Standplätze dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der jeweiligen Standplatznutzer betreten oder überquert werden.
  • Innerhalb der Hauptsaison haben wir eine Mindestbelegung pro Platz von min. 2 Personen, Alleinreisende müssen 2 Personen (einmalig Kurtaxe) bezahlen plus Fahrzeug/Zelt und evtl. Strom.

DSGVO - Videoüberwachung

  • Im Bereich der Zufahrten und des Sanitärgebäudes kommen Videokameras zum Einsatz zur Wahrnehmung des Hausrechts, Schutz des Eigentums, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten (insbesondere Diebstahl und Vandalismus) und Sicherheit der Gäste.
  • Rechtsgrundlage: § 4 BDSG , Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e, Abs. 3 DSGVO.
  • Die Daten werden 72h gespeichert und danach automatisch überschrieben.
  • Gemäß Art 15 ff. DSGVO haben Sie das Recht der Auskunft, sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie Fragen haben sollten.
  • Wir arbeiten mit dem Verfahren wie „TOM“ und  „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ und versuchen all Ihre Daten nach Vorgaberichtlinien der DSGVO zu verarbeiten.

Feuerstellen - Grillen

  • Offene Feuerstellen sind auf dem gesamten Campinggelände sowie im Uferbereich des Bodensees verboten.
  • Grillen ist nur unter ständiger Aufsicht mindestens einer erwachsenen Person erlaubt. Das Grillheizmaterial muss spätestens um 22.00 Uhr vollständig und dauerhaft abgelöscht sein.
  • Das Entzünden von Leuchtraketen, Leuchtmunition, Feuerwerkskörpern und dergleichen ist auf dem gesamten Campinggelände verboten.
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